Guidelines

Quartalsbonus

Grundsatz: 

Die Holiday Extras GmbH möchte ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen. Der finanzielle Gewinn ist dabei nicht vordergründig. Vielmehr soll das unternehmerische Denken und Handeln des Teams gefördert werden. Um alle Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen, wird  quartalsweise ein Bonus bei Erreichung der Quartalsziele ausbezahlt. Die Mitarbeiter erhalten einen Quartalsbonus entsprechend der Erreichung betrieblicher Zielgrößen. Zu Beginn eines Geschäftsjahres werden von der Geschäftsführung die jeweils bonusrelevanten Zielkriterien und Zielgrößen festgelegt. Während des Quartals wird regelmäßig die aktuelle Situation bezüglich der Erreichung der Zielgrößen mitgeteilt. In Abteilungs-/Teambesprechungen beraten die Mitarbeiter notwendige Aktivitäten, um die Ziele, und somit den Bonus, zu erreichen. Nach Ablauf des Quartals erfolgt die Abrechnung der Zielerreichung und die Information über den erarbeiteten Bonus an die Mitarbeiter. 

 

Berechnungsmodell:

Das betriebliche Ziel ist die Erwirtschaftung von Gewinn. Daher dient uns zukünftig das EBITDA als Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung des jeweiligen Quartals. Wird mindestens 80% des EBITDA Ziels erreicht, erfolgt bereits eine Ausschüttung des Bonus an das Team.

    1. ​Für die Auszahlung des Quartalsbonusses, muss das tatsächlich erzielte EBITDA ​mindestens 80%​ geplanten​ ​Quartalsziels betragen.
    2. In dem Maße, in dem das Quartalsergebnis das Ziel übertrifft, steigen auch die Senioritätsprozentsätze. Diese sind wie folgt gestaffelt:

 

Zielerreichungsgrad ab 80% ab 90% ab 100%  ab 110%
Seniorität 1 (bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit) 0,30% 0,75% 1,50% 2,02%
Seniorität 2 (ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit) 0,58% 1,45% 2,90% 3,90%
Seniorität 3 (ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit) 0,86% 2,15% 4,30% 5,78%

 

  1. Beteiligt werden alle Mitarbeiter, die bei Berechnung der Bonushöhe die vertraglich vereinbarte Probezeit bestanden haben. Dies gilt ebenso für Auszubildende, Studenten dualer Hochschulen. Dies gilt nicht für Aushilfen auf Stundenbasis (Werkstudenten, Minijobber).
  2. Die Bonushöhe basiert auf dem Grundgehalt und spiegelt somit die individuelle Leistung in Bezug auf das Verantwortungs- sowie Aufgabengebiet einzelner Mitarbeiter wider.
  3. Beendet ein Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis vor dem anstehenden Auszahlungsmonat im Unternehmen, so wird keine Beteiligung am Bonus mehr berücksichtigt.
  4. Der individuelle Bonusbetrag wird als Bonus-Bruttobetrag ausgezahlt und unterliegt der vollen Sozialversicherungs- und Rentenversicherungssteuer.

Freiwilligkeit:

  1. Diese Bonuszahlung ist freiwillig und kann vom Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden und zwar sowohl in Gesamtheit als auch für einzelne Mitarbeitergruppen oder einzelne Mitarbeiter. 
  2. Auch eine eventuelle wiederholte Zahlung des Bonus in der Vergangenheit begründet keinerlei Rechtsanspruch auf diese Zahlungen, weder vom Grundsatz her noch von der Höhe her und auch nicht für einzelne Personen. 

Einladungen zu Firmenveranstaltungen

diese Guideline soll Klarheit darüber geben, wie mit Einladungen von UK Kollegen nach München umzugehen ist. Diese Guideline gilt für Firmenveranstaltungen, wie Weihnachtsfeier und das Sommerfest. Das Oktoberfest ist nach wie vor ein Blackout date! 

  • Kollegen/innen die namentlich auf unserer Payroll stehen, eine direkte oder sog. dotted line nach München haben, werden immer eingeladen. 
  • Außerdem gibt es zusätzlich ein Kontingent von max. 5 Plätzen, die per Losverfahren vergeben werden. AUSNAHME: UK-Direktoren
  • Die Einladung zu einer Firmenveranstaltung muss wie jeder andere Besuch in München auch einen dienstlichen Zweck erfüllen. Dienstliche Zwecke sind beispielsweise jährliche Mitarbeitergespräche, Schulungsmaßnahmen usw. 

Sollte ein dringender Besuch während des Oktoberfests sich nicht vermeiden lassen, wird der Flug von uns vorbehaltlich des Preises übernommen, die Unterbringung wird nicht von HXDE bezahlt. D.h. Übernachtung und Verpflegung erfolgt auch für die UK Kollegen/innen auf eigene Kosten. 

Diese Regelung gilt unter Vorbehalt der Blackout Days unserer Hotelpartner (Blackout Days sind Messen, Oktoberfest, usw.) und vorbehaltlich Anpassungen und Änderungen.


This guideline is intended to clarify how to approach invitations from UK colleagues visiting Munich. This guideline applies to corporate events such as Christmas and summer parties. The Oktoberfest is still a blackout date! 

  • Colleagues who are on our payroll by name, who have their manager or a so-called dotted line to Munich, are always invited. 
  • In addition, there is a maximum of 5 places, which will be allocated by lot. EXCEPTION: UK Directors
  • Like any other visit to Munich, an invitation to a company event must serve a business purpose. Business purposes include, for example, annual performance reviews, trainings, etc. 

If an urgent visit during the Oktoberfest can not be avoided, the flight will be payed by us subject to the price, accommodation will not be paid by HEXDE at all. This means that accommodation and meals have to be provided at their own expense. 

This regulation applies subject to the Blackout Days of our hotel partners (Blackout Days are fairs, Oktoberfest, etc.) and subject to adjustments and changes. 

betriebliche Altersvorsorge

Grundsatz

Um der Vorsorgepflicht und Informationspflicht, der der Arbeitgeber in Hinblick auf die Absicherung im Rentenalter unterliegt nachzukommen, bezuschusst der Arbeitgeber Vorsorgemodelle, die der Absicherung im Alter dienen.

Zuschuss durch den Arbeitgeber

  1. Der Betrag, den der Mitarbeiter pro Monat in ein Vorsorgemodell einzahlt, wird durch den Arbeitgeber bis zu einer Obergrenze von 3% des Bruttomonatsgehalts verdoppelt. 
  2. Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Obergrenze 5% des Bruttomonatsgehalts bei ansonsten unveränderten Bedingungen.
  3. Der gewährte Arbeitgeberzuschuss nach Punkt 1 bzw. 2 beinhaltet die Zuschüsse, die der Arbeitgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtend zu leisten hat. 
  4. Der AG- Zuschuss wird nach bestehen der Probezeit gewährt.

unterstützte Vorsorgemodelle

Es werden Direktversicherungen ohne Garantiezahlungen und Vermögenswirksame Leistungen unterstützt. Außerdem muss bei dem gewählten Modell eine AG- Zuzahlung möglich sein. 

Wahl des Vorsorgemodells

  1. Der Mitarbeiter ist in der Wahl des Versicherungsanbieters grundsätzlich frei. Der Arbeitgeber behält sich jedoch das Recht vor, die Konditionen genau zu prüfen und gegebenenfalls nicht zu akzeptieren. Dies ist insbesondere bei Garantieleistungen der Fall. 
  2. Hat der Mitarbeiter bereits eine bAV oder VWL bei seinem vorherigen Arbeitgeber abgeschlossen und kann diese durch Holiday Extras fortgeführt werden, ist dies nach einer Prüfung durch Holiday Extras grundsätzlich möglich, sofern die Versicherungsbedingungen den Grundsätzen dieser Vereinbarung nicht widersprechen.

Garantieleistungen

Garantieleistungen sind garantierte Auszahlungsbeträge im Leistungsfall.

weitere Informationen findest du in unseren FAQs

WG-Übernachtungs-Richtlinie bei Geschäftsreisen

Holiday Extras GmbH bietet internen und externen Mitarbeitern Übernachtungsmöglichkeiten in einer angemieteten Firmenwohnung in der Wotanstraße 26, München an. 

Die Firmenwohnung ist bei Geschäftsreisen und einem Aufenthalt ab 3 Nächten zu nutzen. Gleichwohl ist von einer eigenmächtigen Anmietung von Hotelzimmern, über den vorgenannten Zeitraum hinaus, oder während Messe- und Veranstaltungsterminen, abzusehen.

Holiday Extras prüft zunächst, ob genügend firmeninterne Übernachtungsräume zur Verfügung stehen. Trifft dieser Fall zu, werden alle auswärtigen Mitarbeiter (Wohnsitz ausserhalb Münchens) gebeten, diese Räumlichkeiten zur Übernachtung zu nutzen.

Holiday Extras trägt Sorge, dass dem Mitarbeiter ein sauberes Zimmer mit frisch bezogenem Bett samt sauberer Hand- und Duschtücher zur Verfügung stehen. Der jeweilige Mitarbeiter hat dennoch dafür Sorge zu tragen, alle Räumlichkeiten in dem vorgefundenen Zustand zu verlassen.

Im Falle einer vollständigen Auslastung der Firmenwohnung, stellt die Firma Holiday Extras Hotelübernachtungen, sofern es sich um einen geschäftlichen Aufenthalt handelt.

Bei der Planung einer Geschäftsreise, sollte die Nutzung der Firmenwohnung eingeplant werden und mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgesprochen werden.

Ausnahmen aufgrund privater Belange sind nicht mit einzubeziehen. 

Für den Fall, dass ein Mitarbeiter die zur Verfügung stehende Firmenwohnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht nutzen will, steht es ihm frei, auf private Kosten eine Hotelübernachtung zu buchen. Die Kosten hierfür sind dann über die private Steuererklärung als Werbungskosten anzusetzen. Eine Abrechnung über die Reisekosten ist ausgeschlossen.

E-Mail- Web- und Telefonnutzung am Arbeitsplatz

§ 1 Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter und freien Mitarbeiter (im folgenden Mitarbeiter genannt)

  • der Holiday Extras GmbH
  • der GTDL Gesellschaft für touristische Dienstleistungen mbH
  • alle Mitarbeiter der Holiday Extras Ltd. sowie von Fremdfirmen, die regelmäßig mit dem Unternehmen Holiday Extras zusammenarbeiten, während der Anwesenheit in den Unternehmensräumlichkeiten in München, Frankfurt und Düsseldorf.

Diese Vereinbarung gilt vom 01.04.2011 an bis auf Weiteres.

§ 2 Gegenstand

Diese Vereinbarung regelt die zulässige Nutzung

  • der Internet-Dienste E-Mail, World Wide Web
  • die Nutzung der über das Internet erreichbaren Dienste (VPN Einwahl, Web-Mail, E-Mail und Handysynchronisation) sowie
  • der Telefonsysteme

am Arbeitsplatz.

§ 3 Zweckbestimmung

Das Internet stellt mit seinen Diensten E-Mail und World Wide Web ein Informations-, Kommunikations- und Transaktionsmedium dar, das in hohem Umfang zur Optimierung der hiermit verbundenen Aktivitäten beiträgt. Als solches ist es für einen Großteil der Geschäftsprozesse des Unternehmens relevant. Damit entwickelt sich das Internet zu einem wichtigen Arbeitsmittel, von dessen Nutzung möglichst viele Mitarbeiter im Unternehmen profitieren sollen. Um Klarheit zu schaffen und potenziellem Missbrauch vorzubeugen, sind diese Richtlinien zur Internet-Nutzung für die Mitarbeiter festgelegt worden.

§ 4 Grundsätze der Nutzung

a) Internetnutzung allgemein

Der Mitarbeiter darf das Internet während seiner Arbeitszeit grundsätzlich ausschließlich für dienstliche Zwecke nutzen. Die Nutzung von Video –und Download-Seiten (z.B. youtube usw.) ist untersagt. Die Internetseite www.bild.de ist für alle Mitarbeiter gesperrt. Für bestimmte Mitarbeiter kann, sofern dies für deren Arbeit benötigt wird, eine Ausnahmegenehmigung für oben genannte Seiten erteilt werden. Die Übertragung sensibler Daten (z.B. via E-Mail) ist gemäß der geltenden Vorschriften zur Gewährleistung der Datensicherheit ausschließlich in verschlüsselter Form zulässig. Die Beurteilung, ob zu versendende Daten den geltenden Verschlüsselungs-Kriterien entsprechen, obliegt dem Absender und dessen Verantwortung.

 Das Unternehmen ist sich darin einig, dass Aktivitäten mit

  • rassistischen (darunter werden übersteigertes Rassenbewusstsein, Rassendenken und Rassenhetze verstanden)
  • sexistischen (dies umfasst Handlungen und Äußerungen, die darauf abzielen, einen Menschen allein aufgrund seines Geschlechts zu diskriminieren, insbesondere fällt darunter diskriminierendes Verhalten gegen- über Frauen)
  • pornographischen
  • diskriminierenden (das bedeutet, durch nicht zutreffende Äußerungen oder Behauptungen in der Öffentlichkeit, Ansehen und Ruf eines Betroffenen zu schaden, ihn herabzusetzen oder durch spezielle Behandlung zu benachteiligen)
  •  und Gewalt verherrlichenden Inhalten nicht toleriert werden. Solche Aktivitäten werden als Internet-Missbrauch am Arbeitsplatz gewertet und ziehen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.

zu den nicht tolerierten Aktivitäten zählen außerdem Aktivitäten, die potenziell dazu geeignet sind, das Unternehmen zu gefährden und/oder dessen Image zu schaden. Darunter fallen unter anderem die Weitergabe vertraulicher Daten, der Versand privater E-Mails vom Firmen-Account aus (also quasi auf Firmenbriefpapier) sowie das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Software bzw. Dateien. Auch das Einbringen von privater Soft- und Hardware ist (gemäß der geltenden Vereinbarung zur Nutzung der IT-Systeme) unzulässig. Die maximale Größe einer E-Mail sollte grundsätzlich 5 MB nicht überschreiten. Dasselbe gilt für das Herunterladen von Dateien. Sollte diese maximale Größe überschritten werden, kann der Administrator dies im jeweiligen Einzelfall genehmigen.

 b) Internetnutzung zu privaten Zwecken

Der Mitarbeiter kann den Internet-Zugang zu privaten Zwecken nutzen, sofern es die Arbeitsleistung nicht übermäßig beeinträchtigt (davon ist bei einer Nutzung von maximal 15 Minuten pro Arbeitstag auszugehen). Auch bei der privaten Nutzung gelten immer die oben genannten Einschränkungen. Außerdem ist beim E-Mail-Versand und Empfang zu beachten, dass der Versand und Empfang privater Mails vom Firmen-Account nicht zulässig ist. Die Versendung von privaten E-Mails darf lediglich über die jeweiligen privaten E-Mail-Accounts erfolgen (z.B. web.de, gmx.de oder ähnliche). Auch dies hat immer vor dem Hintergrund zu erfolgen, dass die Arbeitsleistung nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Ferner ist das Herunterladen von Dateien (z.B. Musik-Downloads) unzulässig. Für das Herunterladen von Dateien zu dienstlichen Zwecken ist zuvor Rücksprache mit der IT-Abteilung zu halten.

 c) E-Mailadressen

Der Arbeitgeber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Firmen-E-Mailadressen als Eigentum des Arbeitgebers anzusehen sind. Die E-Mails werden ein –und ausgehend auf Spam und Viren untersucht. Zusätzlich kann bei Mitarbeitern bei besonderem Anlass (Krankheit, Urlaub, Ausscheiden des Mitarbeiters) Zugriff auf Mitarbeiterpostfächer erteilt werden, oder die E-Mails des entsprechenden Mitarbeiter-E-Mailkontos werden weitergeleitet. Der Mitarbeiter muss sich während der Internet-Nutzung seiner besonderen Verantwortung stets bewusst sein und dieser durch konsequente Anwendung der Richtlinien Sorge tragen. Dieser verantwortliche Umgang ist ein entscheidender Faktor zur Gewährleistung und Verbesserung der vorhandenen Sicherheitsstandards.

 d) Telefonnutzung

Das Telefon darf für ausgehende Telefonate ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Ausnahmen können in begründeten Ausnahmefällen von den jeweiligen Vorgesetzten genehmigt werden. Für private Telefonate sind ausschließlich die privaten Mobiltelefone der Mitarbeiter zu nutzen, sofern dies die Arbeitsleistung nicht übermäßig beeinträchtigt.

§ 5 Informations –und Qualifizierungsmaßnahmen

Die Mitarbeiter werden über diese Vereinbarung und die vereinbarungsgemäße Nutzung der Arbeitsmittel E-Mail und World Wide Web informiert. Sie bestätigen die Kenntnisnahme dieser Vereinbarung, verpflichten sich zu deren Einhaltung und bestätigen durch ihre Unterschrift den Erhalt einer Kopie der Vereinbarung. Bei der zu leistenden begleitenden Information wird besonders auf potenzielle Gefahrenquellen einer missbräuchlichen Nutzung und daraus resultierende arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen.

§ 6 Sanktionen

Verstöße gegen diese Vereinbarung und die geltenden Regelungen bzgl. der Anwendung der Informationstechnik im Unternehmen können dienst- und arbeitsrechtliche, sowie unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Sanktionen werden abhängig von der Schwere des Verstoßes verhängt. Sie reichen von der Abmahnung bis hin zur Kündigung im Falle von wiederholten Verstößen.

§ 7 Betriebliche Abwesenheit

Für den Fall der betrieblichen Abwesenheit (Urlaub, Fortbildung etc.) hat der/die Mitarbeiter/in eigenverantwortlich eine automatisierte Antwort an den Absender eingehender E-Mails einzurichten, die den Absender über die Abwesenheit des/der Mitarbeiter informiert und einen Hinweis auf den zuständigen Vertreter und dessen Telefonnummer enthält.

§ 8 Kontrolle

Mit der Einführung der E-Mail- und Web-Nutzung im Unternehmen hat sich das Unternehmen auf die Implementierung einer dynamischen E-Mail- und Web-Filtering- Software geeinigt. Jeder Datenverkehr unterliegt damit einer automatisierten Protokollierung. Sämtliche E-Mails, die über den Unternehmensaccount versendet und empfangen werden, werden gespeichert und können im Bedarfsfall auch überprüft werden, da Sie als geschäftliche E-Mails gelten. Dies soll die Einhaltung der unter §4 genannten Regelungen gewährleisten und primär dazu dienen, mögliche Schwachstellen aufzuzeigen und Missbrauch auszuschließen. Zu diesem Zwecke ist sowohl für die E-Mail, als auch die Web-Nutzung die Möglichkeit des Reporting notwendig. Die Protokollierung personenbezogener Daten sowie ihre Löschung geschieht in Übereinstimmung mit geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden nicht zur Leistungskontrolle verwendet. Das Unternehmen wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung dieser Vereinbarung kontrollieren und dazu die geschäftlich versandten E-Mails stichprobenartig überprüfen. Stichprobenkontrollen werden bei gegebenem Anlass auch bei der Webnutzung durchgeführt. Hierzu können die Logfiles ausgewertet und internen Rechnern zugeordnet werden.

§ 9 Nutzung von Notebooks

Für Mitarbeiter, die ein Notebook vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen, gelten generell die gleichen vorstehenden Regelungen. Insbesondere gilt § 4. Das Notebook darf zu den regelmäßigen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag von 08:00-20:00 Uhr) lediglich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten kann das Notebook auch für private Zwecke genutzt werden, sofern insbesondere § 4 a) beachtet wird.

Bei Mitnahme eines Dienstnotebooks ist die private Nutzung des Internets nicht gestattet, wenn sich der Mitarbeiter im Ausland aufhält, sofern dies nicht zuvor ausdrücklich genehmigt wurde. Sollte keine Genehmigung für eine solche Nutzung vorliegen, hat der Mitarbeiter die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen.

§ 10 Weiterentwicklung

Die Mitarbeiter werden über geänderte Rahmenbedingungen, die sich aus der Schnelllebigkeit des Internets ergeben, fortlaufend unterrichtet. Dazu zählen z.B. aktuelle Virenwarnungen.

§ 11 Ansprechpartner

Das Unternehmen hat Herrn Sven Rahlmeier als Ansprechpartner in allen Fragen zur E-Mail- und Web-Nutzung am Arbeitsplatz bestimmt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollte ein Paragraph dieser Vereinbarung ungültig sein, so bleiben die anderen Teile davon unberührt.

Nutzung der Poolfahrzeuge

Bitte beachtet folgende Punkte bei der Nutzung unseres Poolfahrzeuges:

Zu Beginn vereinbare bitte einen Termin zu Fahrzeugübergabe im Officemanagement, damit Du sicherstellst, dass Du das Fahrzeug im selben Zustand zurück gibst, in dem Du es übernommen hast.

  1. Generell stehen die Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dies gilt nicht, wenn es betriebliche Gründe (Geschäftstermine usw.) gibt, solche Gründe gehen auch kurzfristig immer der privaten Nutzung vor.
  2. In den Reservierungslisten für die Fahrzeuge ist, sofern eine private Nutzung gewollt ist, auch immer der Zusatz „privat“ hinzuzufügen.
  3. Mitarbeiter, die einen Wagen zur privaten Nutzung reserviert haben, müssen damit rechnen, dass diese private Nutzung auch kurzfristig wieder untersagt werden kann, insbesondere, wenn die Fahrzeuge aus betrieblichen Gründen benötigt werden.
  4. Des Weiteren gilt zu beachten, dass eine Reservierung von mehr als 7 Tagen im Voraus für die private Nutzung nicht zulässig ist.
  5. Eine Reservierung von mehr als 2 Tagen (48 Stunden) am Stück ist nicht gestattet. Ferner gilt für die private Nutzung eine Kilometerbegrenzung pro Mietvorgang und Monat von maximal 100 Kilometern.
  6. Die Tankkarten dürfen für private Fahrten nicht genutzt werden (Ausnahme: Zum Reinigen der Fahrzeuge ist dies erlaubt).
  7. Die Fahrzeuge sind insbesondere bei der privaten Nutzung in einem sauberen (innen und außen) Zustand zurück zu geben.

Diese Regelung gilt ab sofort und bis auf Widerruf

Samstags- Sonntags- und Feiertagsarbeit

Bis auf weiteres gilt folgende Regelung:

Grundsatz / Notwendigkeit

Das Büro ist an Samstagen und nicht-bundesweiten Feiertagen zu besetzen um die telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen. 

Umfang

Mitarbeiteranzahl und Zeitdauer der Besetzung werden durch die Geschäftsführung oder die Büroleitung festgelegt. Es gelten die abteilungsüblichen Arbeitszeiten. Betroffen sind insbesondere folgende Abteilungen

  • R&S – an Samstagen und nicht- bundesweiten Feiertagen
  • Vertrieb/ Agenturbetreuung – an nicht- bundesweiten/regionalen Feiertagen
  • Produktmanagement – an nicht- bundesweiten/regionalen Feiertagen

Ausgleich

Arbeit an diesen Tagen wird wie folgt vergütet/ ausgeglichen:

  • Samstags: Der Mitarbeiter hat die Wahl zwischen Auszahlung und Ausgleich. Pro Samstag wird ein voller Arbeitstag Freizeit gewährt, dieser ist möglichst zeitnah zum geleisteten Samstagsdienst zu nehmen. Die monetären Vergütung beträgt 105€ brutto für 5,5 Stunden und ist renten- und sozialversicherungspflichtig. Für 8 Stunden beträgt die Vergütung 150€ und ist auch renten- und sozialversicherungspflichtig.
  • Regionale Feiertage: Der Mitarbeiter hat die Wahl zwischen Auszahlung und Ausgleich. Pro regionalem Feiertag werden zwei volle Arbeitstage Freizeit gewährt; diese sind möglichst zeitnah zum geleisteten Feiertagsdienst zu nehmen. Die monetären Vergütung beträgt 100€ brutto und ist renten- und sozialversicherungspflichtig sowie einen steuerfreien Zuschlag i.H.v. 120€. Der Mitarbeiter kann auch einen Tag frei nehmen und 50% Auszahlung wählen.

Geltungsbereich

Als regionale Feiertage gelten die Feiertage, die sich nach dem vertraglich vereinbarten Arbeitsort bestimmen. In Bayern sind das der Dreikönigstag (6.1.), Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August), und Allerheiligen (1. November).

Arbeitszeit an Sonntagen

Arbeitszeit an Sonntagen wird von der Büroleitung in Ausnahmefällen angeordnet; dies trifft in der Regel nur für Messen/Kongresse/Tagungen/Präsentationen zu. Arbeitszeit an diesen Tagen wird mit einem freien Tag vergütet.

Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester

Alle Tage gelten als halbe Arbeitstage, d.h. die regelmäßige Arbeitszeit endet um 13 Uhr. In Abstimmung mit der Büroleitung kann je ein halber Tag Urlaub genommen werden, um den Tag komplett frei zu nehmen. Wird jedoch an Heiligabend oder Silvester vormittags gearbeitet, werden diese Tage analog der Samstagsregelung mit je einem vollen Tag vergütet. Der Faschingsdienstagvormittag wird dagegen als normaler (halber) Arbeitstag behandelt. 

Ausgleich von Tagungen/ Messen und Veranstaltungen

Tagungen/ Messen und Veranstaltungen, die an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden, werden nur in Freizeit mit der Regelung aus Punkt 2. ausgeglichen.